Vergebene Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge nach VOB und VOL
Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung über jeden vergebenen Auftrag ab bestimmten Auftragswerten im Internet zu informieren.
Für folgende Vergaben sind dabei Angaben zu veröffentlichen:
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert von über 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
- Freihändige Vergaben bei einem Auftragswert von über 15.000 € ohne Umsatzsteuer,
jeweils für die Dauer von 6 Monaten,
Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach VOL/A
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
- Freihändige Vergaben bei einem Auftragswert ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
jeweils für die Dauer von 3 Monaten.
- Erneuerung Durchlass „Kleiner Jordan“ zwischen Göhren und Lossen
- Sanierung Mühlenhof Bockwindmühle Lumpzig